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01.07.2010, 16:39 Uhr
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CDU und FDP setzen sich mit längeren Fristen für Kanaldichtigkeitsprüfungen durch
Gemäß den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW ist Bergisch Gladbach wie jede Kommune in NRW verpflichtet, bei ihren Bürgern eine Bescheinigung über die Dichtigkeit der häuslichen Schmutzwasserkanäle einzufordern. Die vom Land vorgesehene Frist zur Vorlage der Bescheinigung läuft bis 31.12.2015, in Trinkwasserschutzgebieten (z. B. der komplette Bereich Refrath) sollen frühere Fristen, in anderen Bereichen längere Fristen gelten.
CDU und FDP haben daher im Infrastrukturausschuss am 30. Juni beantragt und mit Mehrheit beschlossen, die vorgeschlagenen Zonen 1-3 (u. a. Refrath, Gronau, Schildgen) zusammenzulegen und per Satzung als Termin für die Nachweisfrist den 31.10.2015 vorzusehen.
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| Infrastrukturausschuss-Vorsitzender Felix Nagelschmidt |
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Die CDU-Fraktion sieht den vom Land gegebenen Rahmen als ausreichend an. Mit der um drei Monate vorgezogenen Frist wird dem Gesetz genüge getan.
Jeder Bürger hat somit noch genügend Zeit, sich über die Dichtigkeitsprüfungen zu informieren, sie durchführen zu lassen, eventuelle Sanierungen in Angriff zu nehmen und den Nachweis dann fristgerecht bei der Verwaltung einzureichen.
Hierzu der Fraktionsvorsitzende Peter Mömkes: „Im Schnitt 3.000-5.000 Euro Sanierungskosten für jeden Hauseigentümer sind sehr viel Geld. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern im westlichen Stadtgebiet einen Planungsvorlauf gewähren, der im Rahmen der gesetzlichen Frist auch vorgesehen ist."
Gleichzeitig fordern CDU und FDP, die gezielte Information der Hauseigentümer (z. B. durch eine Information als Beilage zur den Gebührenbescheiden) und der breiten Öffentlichkeit (im Internet, auf Veranstaltungen, Marktständen etc.) fortzusetzen.
Für max. ein Dutzend Straßen in Refrath soll im kommenden Infrastrukturausschuss eine Sondersatzung mit früheren Fristen erlassen werden, da diese bis 2015 im Sanierungsprogramm der Stadt neu gestaltet werden. "Bei Straßen, für die wir nach heutigem Stand eine Sanierung bis 2015 sicherstellen können macht es Sinn, in kürzerer Frist die Prüfungen und eventuellen Sanierungen durchzuführen, bevor die Straße einen neuen Belag bekommt" so Ausschussvorsitzender Felix Nagelschmidt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene und stufenweise bis 2025 laufende Frist für alle übrigen privaten Hausanschlüsse in der Stadt, die nicht im Trinkwasserschutzgebiet liegen, wurde einstimmig beschlossen.
Hrsg.: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergisch Gladbach, verantwortlich: Lennart Höring
02.07.2010, 12:22 Uhr |
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